Satzung

Unsere Satzung:

Satzung der "Spargemeinschaft Hinein"


§  1 Name und Sitz des Vereins


Der Verein führt den Namen "Spargemeinschaft Hinein" (auch „Sparverein Hinein“ im Sprachgebrauch genannt) mit Sitz (Vereinszimmer) in 12309 Berlin, Alt-Lichtenrade 98 – bei Uwe Christian.



§ 2 Zweck des Vereins


Die "Spargemeinschaft Hinein“ hat den Zweck, ihren Mitgliedern durch pflichtmäßige monatliche sowie freiwillige Einzahlungen Gelegenheit zum Sparen zu geben, sie dient daher der Geselligkeit


§ 3 Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr sowie das Sparjahr ist das Kalenderjahr. Die Auszahlung der Sparguthaben erfolgt im Dezember eines jeden Jahres (in Ausnahmefällen kann das Sparguthaben auch früher ausgezahlt werden).


§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1.

Mitglied der "Spargemeinschaft Hinein“ kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme erfolgt in der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsabstimmung der anwesenden Mitglieder.

2.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschluss. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist einen Monat vor Austritt schriftlich einzureichen. Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

3.

Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.


§ 5 Vorstand

1.

Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt, der aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, 1. und 2. Kassenwart sowie 1. und 2. Schriftführer besteht. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

2.

Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in der ordentlichen Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist möglich.

3.

Außerdem werden für die Dauer von zwei Kalenderjahren drei Kassenprüfer in der Hauptversammlung gewählt.

4.

Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demzufolge soll in allen Namens des Vereins abzuschließenden Verträge oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1.

Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten.

Diese beträgt:

Aufnahme vom: 1.01. bis 31.03. =   6,00 €

                             1.04. bis 30.06. =   8,00 €

                             1.07. bis 30.09. = 10,00 €

                             1.10. bis 30.10. = 15,00 €

(Ab dem 1. November werden keine neuen Mitglieder aufgenommen)

2.

Zur Deckung der Vereinsausgaben zahlt jedes Mitglied den von der Hauptversammlung festgesetzten mtl. Mitgliedsbeitrag, der ab dem 1.1.2017 = 3,00 € beträgt. Dieser Beitrag gilt als Bringschuld.

3.

Das Fehlen bei der Mitgliederversammlung wird mit einer „Strafe“ von 3,00 € und bei der Hauptversammlung mit 6,00 € belegt.

4.

Der monatliche Sparbeitrag beträgt 25,00 € (Mindestbeitrag). Die Mitgliedsnummer ist gleichzeitig Sparnummer. Die Einzahlung erfolgt an den monatlichen Versammlungsorten und es werden die Beträge in die Einlagenbücher der Mitglieder und in das Kassenbuch eingetragen

5.

Der gesamte Sparbetrag ist auf das Konto der "Spargemeinschaft Hinein" bei der Berliner Volksbank eG einzuzahlen und zinsbringend anzulegen.


§ 7 Mitgliederversammlung

1.

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) des Vereins findet jeweils im Januar eines Geschäftsjahres statt. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

  1. a) die Festsetzung der mtl. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr.
  2. b) die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.
  3. c) den Ausschluss eines Mitgliedes.
  4. d) die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.

2.

Bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

3.

Versammlungsort ist nicht der Sitz des Vereins (Vereinszimmer). Der Vorstand bestimmt den Ort und Zeit der Versammlungen. Ort und Zeit der Versammlungen werden während der Versammlungen und im Vereinsblatt INFO und auf der Internetseite des Vereins angekündigt.


§ 8 Datenschutz

1.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse (falls vorhanden). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Als „Spargemeinschaft Hinein“ muss der Verein die Daten seiner Mitglieder speichern.

2.

Der Verein veröffentlicht Daten, Videos und Bilder seiner Mitglieder auf der Homepage, auf digitalen Datenträgern und in der Informationsschrift des Vereins nur, wenn das Mitglied durch die Einwilligungserklärung nicht widersprochen hat. Die Einwilligungserklärung ist von jedem neuen Mitglied beim Eintritt auszufüllen.

3.

Der Wiederspruch auf Veröffentlichung muss in schriftlicher Form dem Vorstand übermittelt werden.


Berlin - Lichtenrade, 1.1.2002 / 4.1.2014 / 7.1.2017 / 5.1.2019 / 12.6.2021 / 12.8.2022 / 14.1. 2023 Satzung


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